Caspar von Leutzenbrunn - Antoniterpräzeptor
Im Jahr 1513 wurde ich zum Präzeptor, also zum Vorsteher der Antoniterniederlassung in Memmingen ernannt. Zu meinem Amtsbereich gehörten alle Niederlassungen in ganz Süddeutschland. Da meinem Orden bereits im Jahre 1214 das Patronatsrecht über die Martinskirche verliehen wurde, war ich der ranghöchste Priester der Stadt, d.h. ich war gleichzeitig der Pfarrer und Kirchenherr von Sankt Martin.
Im gleichen Jahr wurde ein gewisser Dr. Christoph Schappeler auf Fürsprache der einflussreichen Handelsfamilie der Vöhlin vom bischöflichen Vikariat von Augsburg zum neuen Prediger in der Martinskirche ernannt. Dieser wortgewaltige Theologe predigte doch tatsächlich im Sinn der neuen Lehre! In allen Diskussionen konnten ihm die anderen Geistlichen und ich inhaltlich nichts entgegensetzen. Zusammen mit den wenigen altgläubigen Patriziern und dem damaligen Stadtschreiber Ludwig Vogelmann versuchte ich, den alten Glauben vergeblich aufrechtzuhalten. Letztendlich aber entschied sich der Rat für die neue Lehre. Ludwig Vogelmann trat als Stadtschreiber zurück und bald darauf verließ auch ich Präzeptorei. Wegen des Streits mit der Stadt brauchte ich Hilfe. Denn zum einen wollte der Rat unbedingt das Patronat über die Martinskirche, zum anderen weigerte er sich, mich beim Eintreiben des Zehnten zu unterstützen. Also wandte ich mich an den Schwäbischen Bund und konnte mit dessen Unterstützung meine Rechte wieder durchsetzen.
Kurz darauf erlaubte der Rat dem reformatorischen Prediger Simprecht Schenk in der Martinskirche zu sprechen, ohne mich vorher um Erlaubnis zu fragen. Meine lautstarke Beschwerde wurde einfach ignoriert. Nachdem ich dieses Ärgernis bei einem Festmahl nochmals ansprach, kam es zum offenen Streit zwischen der Stadt und mir. Wegen der immer schwieriger werdenden Beziehungen zwischen Rat und mir beschloss ich Memmingen erneut zu verlassen, um Administrator des Stiftes Gars zu werden. Auf die Rechte und Einnahmen der Präzeptorei verzichtete ich allerdings nicht. Um die Rechte der Antoniter zu verteidigen, habe ich mich sogar an den bayerischen Herzog gewendet und ihm die Lehensherrschaft über das Kloster angeboten. Mein Argument: Wegen der neuen Lehre könne ich die Bedürftigen und Kranken nicht mehr versorgen. Leider lehnte der Herzog ab.
1529 wurde auf dem Reichstag zu Speyer beschlossen, das Wormser Edikt (Verhängung der Reichsacht über Martin Luther) umzusetzen und der Kirche alle Rechte und Besitzungen zurückzugeben. Sofort setzte ich Ludwig Vogelmann als Verwalter des Klosters ein, aber der Streit mit der Stadt ging weiter. Er endete damit, dass Vogelmann gefangen genommen und hingerichtet wurde.
Um meine Rechte durchzusetzen habe ich 1531 auf dem Reichstag zu Regensburg Anklage gegen Memmingen erhoben mit der Begründung, man habe kirchliche Rechte und Besitzungen beschlagnahmt und mich widerrechtlich aus der Stadt geworfen. Auf diesem Reichstag befand sich auch Memmingens neuer Stadtschreiber Georg Maurer. Er hat zufällig von meinem Vorhaben erfahren. In einer brillanten Rede verteidigte es das Vorgehen der Stadt und bekam Recht.
Trotz meines Einsatzes für die Sache des Antonierhauses habe ich eigentlich nichts erreicht. Weder der Augsburger Bischof noch die Ordenszentrale zeigten Interesse an der Niederlassung. Um die Versorgung der Bedürftigen zu gewährleisten, schickte die Stadt altgläubige Priester nach Saint Antoine, um in den Orden einzutreten und die Heilkunst der Antoniter zu lernen. So existierte das Antonierhaus zwar weiter, aber nun unter städtischer Verwaltung.
Literatur: Peer Frieß: Die Reformation und der Niedergang des Antoniterordens in Deutschland, in: Peer Frieß (Hg.): Auf den Spuren des heiligen Antonius. Festschrift für Adalbert Mischlewski zum 75. Geburtstag, Memmingen 1994, S. 65-85; Martin Sontheimer: Die Geistlichkeit des Kapitels Ottobeuren. Von dessen Ursprung bis zur Säkularisation, Bd. 1, Memmingen 1912, v.a. S. 198 ff.