Hans Schaup - mutiger Dorfamman
Ich wurde 1523 vom Spital* der Reichsstadt Memmingen zum Dorfammann in Steinheim bestellt. An meiner Seite stehen die Dorfvierer, die für Ruhe und Ordnung im Dorf sorgen und von den Bauern und Söldnern (Kleinbauern) gewählt werden. Kommt es zum Streit, tritt ein Dorfgericht zusammen.
Den ersten Richter hierzu durfte ich vorschlagen; danach erfolgten weitere Vorschläge durch die jeweils als Nächste vorgeschlagenen Richter, bis die nötige Anzahl (12) erreicht war. Falls einmal nicht alle Richter anwesend sind, kann ich eine "ehrerbietige" Person aus Steinheim oder einem anderen Dorfgericht* des Spitals berufen. In Dorfgerichtsordnungen sowie "Gepot und Verpot" legte der Memminger Rat vor wenigen Jahren Strafen auf verschiedene Vergehen fest.
Wir Bauern wollen Minderungen bei Abgaben angesichts einiger Missernten in den vergangenen Jahren und ein gleiches Kornmaß. So soll also kein größeres Maß verwendet werden, wenn wir dem Spital Korn abliefern sollen und ein kleineres, wenn wir vom Herrn kaufen müssen.
Nun fordern wir Bauern, dass man bei schweren Verbrechen Strafen nach altem Herkommen bemesse und nicht nach Willkür. Wir wollen nicht, dass das Spital uns nach Gutdünken immer neue und härtere Strafen auferlegt. Wir beklagen, dass schwere Vergehen teilweise mit Auspeitschen, Haarscheren oder Geldbußen geahndet würden.