Historischer Verein Memmingen

Geschichtsforschung - Heimatpflege - Denkmalschutz

Geknechteter Leibeigener

 

Ich bin Bauer in einem Memminger Dorf. Als Sohn von leibeigenen Eltern war ich von Geburt an auch leibeigen. Was das bedeutet, erzähle ich Euch in ein paar Beispielen: Ich gehöre also zum Eigentum meines Leibherrn. Wenn mein Herr unser Dorf oder meinen Hof verkauft, verkauft er gleichzeitig auch mich und meine Familie an den neuen Herrn.

Als Leibeigener bin ich zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet, d.h. ich muss mit meinen Ochsen, meinem Wagen und meinen Gerätschaften viele Tage im Jahr auf den Gütern meines Herrn ohne Bezahlung arbeiten. Diese Arbeiten fallen meistens dann an, wenn ich auf meinem Hof auch viel zu arbeiten hätte. Wenn ich die Arbeit verweigere, hat mein Herr das Recht zur körperlichen Bestrafung.

Außerdem darf ich nur mit Genehmigung meines Herrn heiraten und auch nur eine Frau, die ebenfalls meinem Herrn gehört. Wenn ich eine Frau, die einem anderen Leibherrn gehört, heiraten will, muss ich eine hohe Geldstrafe bezahlen.

Wenn mein Sohn oder meine Tochter den Hof von mir übernimmt, muss von ihnen der sogenannte Ehrschatz bezahlt werden, ebenso von einem Fremden, wenn er den Hof neu übernimmt. Der Ehrschatz macht ungefähr 5 % des Werts unseres gesamten Hofs aus. Das alles ist sehr ungerecht.

Wir Memminger Bauern lehnen keineswegs eine Obrigkeit ab, aber wir fordern die Abschaffung der Leibeigenschaft und des Ehrschatzes. Der Memminger Rat hat uns im März versprochen, die Leibeigenschaft aufzuheben. Allerdings werden die üblichen Abgaben und das Gebots- und Verbotsrecht für den Herrn beibehalten. Auf den Ehrschatz will der Rat verzichten, aber dann sollen die Güter jedes Jahr neu vergeben werden. Dem können wir natürlich nicht zustimmen, weil unsere Zukunft dann völlig ungesichert ist.

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